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  • Steinbacher Bau- und Möbeltischlerei Gesellschaft m.b.H. - Hochgasse 3, 4594, Grünburg (OÖ), Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
120918x
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Hochgasse 3
4594
Grünburg (OÖ)
Hochgasse 3, 4594, Grünburg (OÖ) AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
1986

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
Mit firma gelöscht durch VNR
Gericht
Landesgericht Steyr
Identnummer
1007262
Telefon
07257 73 17

Steinbacher Bau- und Möbeltischlerei Gesellschaft m.b.H. Firmenbeschreibung

Steinbacher Bau- und Möbeltischlerei Gesellschaft m.b.H. ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 120918 x. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 1986 registriert. Die Firma kann schriftlich über Hochgasse 3 telefonisch über 07257 73 17 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 05.12.2013 Veränderung
    • *. LG Steyr (*), Löschung Bekannt gemacht am *. Dezember * Firmenbuchnummer: *x Firmenbuchsache: Steinbacher Bau- und Möbeltischlerei Gesellschaft m.b.H. Steinbach an der Steyr Hochgasse * * Grünburg (OÖ) Text: FIRMA gelöscht; Firma gelöscht gemäß § * FBG infolge Vermögenslosigkeit.; Gericht: LG Steyr eingetragen am *.*.*
    • 06.03.2012 Veränderung
      •   LG Steyr (*), Aktenzeichen * S */*p Konkursverfahren *x Bekannt gemacht am *. März * Firmenbuchnummer: FN *x Schuldner: Steinbacher Bau- und Möbeltischlerei Gesellschaft m.b.H. Hochgasse * * Grünburg FN *x Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Masseverwalter: Dr. Christoph ROGLER Rechtsanwalt Stelzhamerstraße * * Steyr Tel.: */*-*, Fax: DW * E-Mail: dr.rogler@rae-steyr.at Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Text: Diese Insolvenz ist eine Hauptinsolvenz gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens * Tage nach Einlangen der Forderungsanmeldung, einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */II.Stock *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. März * Text: Die Schließung des Unternehmens der Schuldnerin wird bewilligt. Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. Juli * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */II.Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Verteilungstagsatzung Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: ca. *,* % Beschluss vom *. Juli *
    • 06.03.2012 Veränderung
      •   LG Steyr (*), Aktenzeichen * S */*p Konkursverfahren Bekannt gemacht am *. März * Firmenbuchnummer: FN *x Schuldner: Steinbacher Bau- und Möbeltischlerei Gesellschaft m.b.H. Hochgasse * * Grünburg FN *x Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Masseverwalter: Dr. Christoph ROGLER Rechtsanwalt Stelzhamerstraße * * Steyr Tel.: */*-*, Fax: DW * E-Mail: dr.rogler@rae-steyr.at Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Text: Diese Insolvenz ist eine Hauptinsolvenz gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens * Tage nach Einlangen der Forderungsanmeldung, einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */II.Stock *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. März * Text: Die Schließung des Unternehmens der Schuldnerin wird bewilligt. Beschluss vom *. März *
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