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  • Hotel Georgshof Mairinger KG in Liqu. - Waldzell 21, 4924, Waldzell, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
149669b
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Waldzell 21
4924
Waldzell
Waldzell 21, 4924, Waldzell AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Kommanditgesellschaft
Gründungsdatum
1996

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Ried im Innkreis
Ehemalige Namen
Hotel Georgshof Mairinger KG
Telefon
07754 22 37

Hotel Georgshof Mairinger KG in Liqu. Firmenbeschreibung

Hotel Georgshof Mairinger KG in Liqu. ist eine in Österreich als Kommanditgesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 149669 b. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 1996 registriert. Hotel Georgshof Mairinger KG in Liqu. hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Hotel Georgshof Mairinger KG ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Waldzell 21 telefonisch über 07754 22 37 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 24.09.2012 Veränderung
    •   LG Ried im Innkreis (*), Aktenzeichen * S */*k Konkursverfahren *b Bekannt gemacht am *. September * Firmenbuchnummer: FN *b Schuldner: Hotel Georgshof Mairinger KG GF Georg Mairinger, geb. *.*.* Birkenweg * * Waldzell FN *b Masseverwalter: Mag.Dr. Franz MITTERBAUER Rechtsanwalt Wiesnerstraße * * Altheim Tel.: */* *, Fax: */* * - * E-Mail: m*@ra-amp.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Text: Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I. Stock Berichtstagsatzung *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) b) Kreditschutzverband von * (KSV) c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) d) Österreichischer Verband Creditreform Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Beschluss vom *. September * Bekannt gemacht am *. Jänner * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. (Beschluss vom *. Jänner * ) Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. November * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */*. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Meistbotsverteilungstagsatzung Beschluss vom *. November * Bekannt gemacht am *. Jänner * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: *,* % Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I. Stock bei diesem Gericht Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Den Konkursgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in die vom Insolvenzverwalter gelegte Rechnung Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen Bemängelungen oder Erinnerungen anzubringen. Verteilungstagsatzung Beschluss vom *. Jänner *
    • 24.09.2012 Veränderung
      •   LG Ried im Innkreis (*), Aktenzeichen * S */*k Konkursverfahren *b Bekannt gemacht am *. September * Firmenbuchnummer: FN *b Schuldner: Hotel Georgshof Mairinger KG GF Georg Mairinger, geb. *.*.* Birkenweg * * Waldzell FN *b Masseverwalter: Mag.Dr. Franz MITTERBAUER Rechtsanwalt Wiesnerstraße * * Altheim Tel.: */* *, Fax: */* * - * E-Mail: m*@ra-amp.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Text: Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I. Stock Berichtstagsatzung *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) b) Kreditschutzverband von * (KSV) c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) d) Österreichischer Verband Creditreform Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Beschluss vom *. September * Bekannt gemacht am *. Jänner * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. (Beschluss vom *. Jänner * ) Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. November * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */*. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Meistbotsverteilungstagsatzung Beschluss vom *. November * Bekannt gemacht am *. Jänner * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: *,* % Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I. Stock bei diesem Gericht Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Den Konkursgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in die vom Insolvenzverwalter gelegte Rechnung Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen Bemängelungen oder Erinnerungen anzubringen. Verteilungstagsatzung Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. Februar * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Quote: *,* % Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. März * Schlussverteilung: Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Beschluss vom *. März *
    • 24.09.2012 Veränderung
      •   LG Ried im Innkreis (*), Aktenzeichen * S */*k Konkursverfahren *b Bekannt gemacht am *. September * Firmenbuchnummer: FN *b Schuldner: Hotel Georgshof Mairinger KG GF Georg Mairinger, geb. *.*.* Birkenweg * * Waldzell FN *b Masseverwalter: Mag.Dr. Franz MITTERBAUER Rechtsanwalt Wiesnerstraße * * Altheim Tel.: */* *, Fax: */* * - * E-Mail: m*@ra-amp.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Text: Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I. Stock Berichtstagsatzung *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) b) Kreditschutzverband von * (KSV) c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) d) Österreichischer Verband Creditreform Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Beschluss vom *. September *
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