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  • Horn-Babyausstattung GmbH u. Co.KG. in Liqu. - Spitzg. 28, 5270, Mauerkirchen, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
17982w
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Spitzg. 28
5270
Mauerkirchen
Spitzg. 28, 5270, Mauerkirchen AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Kommanditgesellschaft
Gründungsdatum
1948

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Ried im Innkreis
Ehemalige Namen
H. Horn u. Co., Kinderwagen, Spielwaren und Sportartikel

Horn-Babyausstattung GmbH u. Co.KG. in Liqu. Firmenbeschreibung

Horn-Babyausstattung GmbH u. Co.KG. in Liqu. ist eine in Österreich als Kommanditgesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 17982 w. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 1948 registriert. Horn-Babyausstattung GmbH u. Co.KG. in Liqu. hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen H. Horn u. Co., Kinderwagen, Spielwaren und Sportartikel ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Spitzg. 28 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 25.07.2012 Veränderung
    •   LG Ried im Innkreis (*), Aktenzeichen * S */*b Konkursverfahren *w Bekannt gemacht am *. Juli * Firmenbuchnummer: FN *w Schuldner: Horn-Babyausstattung GmbH u. Co. KG Spitzgasse * * Mauerkirchen FN *w Masseverwalter: Mag. Christoph DANNER Rechtsanwalt Lamprechtsstraße * * Schärding/Inn Tel.: */*, Fax: */ *-* E-Mail: office@grubeck-danner.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Ernst GRUBECK Rechtsanwalt Lamprechtstraße * * Schärding/Inn Tel.: */*, Fax: */ *-* E-Mail: office@grubeck-danner.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ * a IO). Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I. Stock bei diesem Gericht *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Landstraße *, * Linz b) Kreditschutzverband von * (KSV), Mozartstraße *, * Linz c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA), Volksgartenstraße *, * Linz d) Österreichischer Verband Creditreform, Muthgasse *-*, * Wien Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. März * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: *,* % Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I.Stock bei diesem Gericht Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Den Konkursgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in die vom Insolvenzverwalter gelegte Rechnung Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen Bemängelungen oder Erinnerungen anzubringen. Verteilungstagsatzung Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. April * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom *. April *
    • 25.07.2012 Veränderung
      •   LG Ried im Innkreis (*), Aktenzeichen * S */*b Konkursverfahren Bekannt gemacht am *. Juli * Firmenbuchnummer: FN *w Schuldner: Horn-Babyausstattung GmbH u. Co. KG Spitzgasse * * Mauerkirchen FN *w Masseverwalter: Mag. Christoph DANNER Rechtsanwalt Lamprechtsstraße * * Schärding/Inn Tel.: */*, Fax: */ *-* E-Mail: office@grubeck-danner.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Ernst GRUBECK Rechtsanwalt Lamprechtstraße * * Schärding/Inn Tel.: */*, Fax: */ *-* E-Mail: office@grubeck-danner.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ * a IO). Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I. Stock bei diesem Gericht *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Landstraße *, * Linz b) Kreditschutzverband von * (KSV), Mozartstraße *, * Linz c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA), Volksgartenstraße *, * Linz d) Österreichischer Verband Creditreform, Muthgasse *-*, * Wien Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Beschluss vom *. Juli *
    • 25.07.2012 Veränderung
      •   LG Ried im Innkreis (*), Aktenzeichen * S */*b Konkursverfahren *w Bekannt gemacht am *. Juli * Firmenbuchnummer: FN *w Schuldner: Horn-Babyausstattung GmbH u. Co. KG Spitzgasse * * Mauerkirchen FN *w Masseverwalter: Mag. Christoph DANNER Rechtsanwalt Lamprechtsstraße * * Schärding/Inn Tel.: */*, Fax: */ *-* E-Mail: office@grubeck-danner.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Ernst GRUBECK Rechtsanwalt Lamprechtstraße * * Schärding/Inn Tel.: */*, Fax: */ *-* E-Mail: office@grubeck-danner.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ * a IO). Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I. Stock bei diesem Gericht *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Landstraße *, * Linz b) Kreditschutzverband von * (KSV), Mozartstraße *, * Linz c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA), Volksgartenstraße *, * Linz d) Österreichischer Verband Creditreform, Muthgasse *-*, * Wien Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. März * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: *,* % Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I.Stock bei diesem Gericht Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Den Konkursgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in die vom Insolvenzverwalter gelegte Rechnung Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen Bemängelungen oder Erinnerungen anzubringen. Verteilungstagsatzung Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. April * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom *. April * Bekannt gemacht am *. Mai * Schlussverteilung: Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Quote: *,* % Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Mai * Rechtskraft: Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig. Beschluss vom *. Mai *
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