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  • BSF-Primetzhofer GmbH - Aistweg 4, 4310, Mauthausen, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
239259b
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Aistweg 4
4310
Mauthausen
Aistweg 4, 4310, Mauthausen AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
2003

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Linz
Telefon
07238 284 38

BSF-Primetzhofer GmbH Firmenbeschreibung

BSF-Primetzhofer GmbH ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 239259 b. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 2003 registriert. Die Firma kann schriftlich über Aistweg 4 telefonisch über 07238 284 38 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 09.08.2016 Veränderung
    • *. LG Linz (*), Löschung Bekannt gemacht am *. August * Firmenbuchnummer: *b Firmenbuchsache: BSF-Primetzhofer GmbH Aistweg * * Mauthausen Text: FIRMA gelöscht; Firma gelöscht gemäß § * FBG; Gericht: LG Linz eingetragen am *.*.*
    • 14.08.2009 Veränderung
      •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*i Bekannt gemacht am *. August * Firmenbuchnummer: FN *b Schuldner: BSF-Primetzhofer GmbH Aistweg * * Mauthausen FN *b Masseverwalter: Mag. Dr. Rudolf Anton MITTERLEHNER Rechtsanwalt Landstraße * * Linz Tel.: */*-*, Fax: */*-* E-Mail: office@bom.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi *, *. Stock *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens * Tage danach einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text: Dieser Konkurs ist ein HAUPTKONKURS gem. Art. * Abs. * EuInsVO Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. August * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom *. August *
    • 14.08.2009 Veränderung
      •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*i Konkursverfahren *b Bekannt gemacht am *. August * Firmenbuchnummer: FN *b Schuldner: BSF-Primetzhofer GmbH Aistweg * * Mauthausen FN *b Masseverwalter: Mag. Dr. Rudolf Anton MITTERLEHNER Rechtsanwalt Landstraße * * Linz Tel.: */*-*, Fax: */*-* E-Mail: office@bom.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi *, *. Stock *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens * Tage danach einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text: Dieser Konkurs ist ein HAUPTKONKURS gem. Art. * Abs. * EuInsVO Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. August * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. Februar * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi *, *. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Verteilungstagsatzung Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Die Insolvenzgläubiger erhalten keine Quote, es können nur Massegläubiger bedient werden. Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. März * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Die Insolvenzgläubiger erhalten keine Quote, es können nur Massegläubiger befriedigt werden. Beschluss vom *. März *
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