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  • Gebäudereinigung Geck e.U. - Neustiftgasse 9, 4400, Steyr, AUT, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
341528y
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Neustiftgasse 9
4400
Steyr
AUT
Neustiftgasse 9, 4400, Steyr, AUT AT

Management

Geschäftsführung
Adolf Geck (INHABER/IN)
Josef-Fellinger-Siedlung 49, 4400, Steyr, AUT

Firmendetails

Geschäftszweig
Einzelunternehmer
Tätigkeit
Denkmal-,Fassaden- und Gebäudereinigung

Landes-Besonderheiten

Gericht
Landesgericht Steyr

Gebäudereinigung Geck e.U. Firmenbeschreibung

Gebäudereinigung Geck e.U. ist eine in Österreich als Einzelunternehmer registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 341528 y. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die eingetragene Tätigkeit ist Denkmal-,Fassaden- und Gebäudereinigung. Der aktuelle Geschäftsführer ist Adolf Geck.Die Firma kann schriftlich über Neustiftgasse 9 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 14.03.2012 Veränderung
    •   LG Steyr (*), Aktenzeichen * S */*a Konkursverfahren Bekannt gemacht am *. März * Firmenbuchnummer: FN *y Schuldner: Adolf Geck, geb. *.*.* , Inh. d. Gebäudereinigung Geck e.U., Fellingersiedlung * u. Neustiftg. * * Steyr FN *y Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Masseverwalter: Dr. Wolfgang STRASSER Rechtsanwalt Hauptplatz * * St. Valentin Tel.: */* * *, Fax: * E-Mail: ra-strasserwolf@rechtsanwaelte.co.at Masseverwalterstellvertreter: Mag. Dr. Christian STRASSER Rechtsanwalt Hauptplatz * * St. Valentin Tel.: */* *, Fax: * E-Mail: ra-strasserwolf@rechtsanwaelte.co.at Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Text: Diese Insolvenz ist eine Hauptinsolvenz gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens * Tage nach Einlangen der Forderungsanmeldung, einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */II.Stock *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. März * Text: Die Schließung des Unternehmens des Schuldners wird bewilligt. Beschluss vom *. März *
    • 14.03.2012 Veränderung
      •   LG Steyr (*), Aktenzeichen * S */*a Konkursverfahren Bekannt gemacht am *. März * Firmenbuchnummer: FN *y Schuldner: Adolf Geck, geb. *.*.* , Inh. d. Gebäudereinigung Geck e.U., Fellingersiedlung * u. Neustiftg. * * Steyr FN *y Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Masseverwalter: Dr. Wolfgang STRASSER Rechtsanwalt Hauptplatz * * St. Valentin Tel.: */* * *, Fax: * E-Mail: ra-strasserwolf@rechtsanwaelte.co.at Masseverwalterstellvertreter: Mag. Dr. Christian STRASSER Rechtsanwalt Hauptplatz * * St. Valentin Tel.: */* *, Fax: * E-Mail: ra-strasserwolf@rechtsanwaelte.co.at Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Text: Diese Insolvenz ist eine Hauptinsolvenz gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens * Tage nach Einlangen der Forderungsanmeldung, einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */II.Stock *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Beschluss vom *. März *
    • 14.03.2012 Veränderung
      •   LG Steyr (*), Aktenzeichen * S */*a Konkursverfahren Bekannt gemacht am *. März * Firmenbuchnummer: FN *y Schuldner: Adolf Geck, geb. *.*.* , Inh. d. Gebäudereinigung Geck e.U., Fellingersiedlung * u. Neustiftg. * * Steyr FN *y Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Masseverwalter: Dr. Wolfgang STRASSER Rechtsanwalt Hauptplatz * * St. Valentin Tel.: */* * *, Fax: * E-Mail: ra-strasserwolf@rechtsanwaelte.co.at Masseverwalterstellvertreter: Mag. Dr. Christian STRASSER Rechtsanwalt Hauptplatz * * St. Valentin Tel.: */* *, Fax: * E-Mail: ra-strasserwolf@rechtsanwaelte.co.at Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Text: Diese Insolvenz ist eine Hauptinsolvenz gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens * Tage nach Einlangen der Forderungsanmeldung, einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */II.Stock *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. März * Text: Die Schließung des Unternehmens des Schuldners wird bewilligt. Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. Juni * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */II.Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Zahlungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten eine Quote von *,* % zahlbar in * Jahresraten zu *,* %. Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Verteilungstagsatzung Beschluss vom *. Juni * Bekannt gemacht am *. August * Zahlungsplan: Der Zahlungsplan wurde angenommen. Bestätigung: Der am *.*.* angenommene Zahlungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von *,* %, zahlbar in * Raten zu *,* %, wobei die erste Teilquote am *.*.* , die zweite Teilquote am *.*.* und die dritte Teilquote am *.*.* fällig werden, jeweils nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. August * Aufhebung: Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: *.*.* Beschluss vom *. August *
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